Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bayerischen Armeemuseums
1. Geltung
1.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb von allen angebotenen Ticketarten, des Bayerischen Armeemuseums (BayAM) in den Häusern Neues Schloss, Museum des Ersten Weltkriegs (Reduit Tilly) und Bayerisches Polizeimuseum (Turm Triva), sowie für die Exkursionen in Fort Prinz Karl und die Fronte Rechberg.
1.2. Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets
a) an den Kassen der Museen des BayAM,
b) im Onlinevertrieb.
1.3. Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen des BayAM, namentlich der Hausordnung des BayAM, sowie den jeweiligen hausrechtsbezogenen Einzelanweisungen und Garderobenordnungen, welche vor Ort in den Museen oder online über die Website www.armeemuseum.de einsehbar sind. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde* diese allgemeinen Bestimmungen des BayAM als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das BayAM stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.
1.4. Die Tickets werden nur an Endkunden verkauft, anderenfalls besteht kein Anspruch auf die auf dem Ticket vorgesehene Leistung des BayAM. Das BayAM ist berechtigt, in Einzel-fällen und im Onlinevertrieb die Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Kunde zu beschränken.
1.5. Durch den Kauf von Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kom-men vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem BayAM zu Stande. Ein Weiterverkauf der erworbenen Tickets ist unzulässig.
2. Angebotene Ticketarten
2.1. Dem BayAM obliegt die Entscheidung, welche der nachfolgend aufgeführten Ticketarten in den Museen des BayAM und im Online-Vertrieb zum Erwerb angeboten werden.
2.2. Tickets für jedes einzelne Museum
Tickets für einzelne Museen berechtigen ausschließlich zum Besuch der ständigen Sammlung und Sonderausstellungen, sofern diese in den Besuch der ständigen Sammlung eingeschlossen sind, des auf dem Ticket vermerkten und benannten Museums des BayAM zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt. Tickets für kostenpflichtige Sonderausstellungen, welche nicht in den Besuch der ständigen Sammlung eingeschlossen sind, berechtigen nur zum Besuch der jeweiligen Sonderausstellung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Tickets nicht mehr übertragbar.
2.3. Kombitickets
Kombitickets berechtigen zum Eintritt in die ständigen Sammlungen und kostenfreien Sonderausstellungen im Neuen Schloss, im Museum des Ersten Weltkriegs (Reduit Tilly) und im Bayerischen Polizeimuseum (Turm Triva), zu den jeweiligen Öffnungszeiten an dem aufgedruckten Datum. Kombitickets berechtigen nicht zum Eintritt in kostenpflichtige Sonderausstellungen. Hierfür werden jeweils gesonderte Tickets benötigt. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Kombitickets nicht mehr übertragbar.
2.4. Jahreskarten
2.4.1. Die Jahreskarte berechtigt den Inhaber innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten zum Eintritt in alle Museen des BayAM einschließlich kostenpflichtiger Sonderausstellungen des BayAM für 12 Monate bis zu dem auf der Jahreskarte aufgedruckten Enddatum. Um Eintritt in die vorgenannten Ausstellungen zu erhalten, ist die Jahreskarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis am Einlassort des jeweiligen Museums durch den Inhaber der Jahreskarte unaufgefordert vorzulegen.
2.4.2. Die Jahreskarte wird bei Ausstellung mit dem Namen und dem Vornamen des Inhabers personalisiert und ist nicht übertragbar. In welcher Form das BayAM im Zusammenhang mit der Jahreskarte personenbezogene Daten verarbeitet, kann den Datenschutzhinweisen entnommen werden. Diese werden dem Erwerber bei Erwerb der Jahreskarte ausgehändigt und sind überdies unter www.armeemuseum.de/datenschutz einsehbar und können ausgedruckt sowie abgespeichert werden.
2.4.3. Einen eventuellen Verlust der Jahreskarte hat der Inhaber dem BayAM umgehend mitzuteilen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € erhoben. Die Ausstellung erfolgt an der Museumskasse gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.
2.5. Zeitfenster-Tickets
Das BayAM ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und objektiven Maßstäben, insbesondere aus Gründen der Sicherheit der Besucher oder aus konservatorischen Gründen, den Einlass von einer vorherigen Terminbuchung abhängig zu machen und Tickets gem. Ziff. 2.2. mit einem festgelegten Einlass- oder Gültigkeitszeitraum (Zeitfenster-Tickets) zu verkaufen. Zeitfenster-Tickets berechtigen nur zum Eintritt während der aufgedruckten Einlasszeit oder Gültigkeitsdauer. Auch bei Inhabern von Jahreskarten gem. Ziff. 2.4. kann aus den in Satz 1 genannten Gründen der Eintritt von einer vorherigen Terminbuchung abhängig gemacht werden. Aus denselben Gründen können Tickets gem. Ziffer 2.3. vorübergehend aus dem Verkauf genommen werden. Kommt es aufgrund des Besucherandrangs trotz Zeitfenster-Tickets zu einer Überschreitung der Besuchskapazität, sind Wartezeiten bis zu 30 Minuten hinzunehmen.
3. Preise und Bezahlung
Die Eintrittspreise sowie Regelungen zu Vergünstigungen und freiem Eintritt sind in der jeweils gültigen Eintrittspreisregelung des BayAM festgelegt, die in jedem Museum im Kassenbereich sowie auf der Homepage des BayAM unter www.armeemuseum.de/besuch einzusehen ist bzw. unter
3.1. Tickets, Kombitickets, Jahreskarten und öffentliche Führungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20 a UStG.
3.2. Bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder freiem Eintritt muss bei Erwerb an den Kassen des BayAM sowie am Besuchstag beim Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten eine entsprechende gültige Bestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Lichtbildaus-weis vorgelegt werden. Der Nachweis ist zudem auf Verlangen am Einlass zum Museum
oder zur Ausstellung vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
3.3. Rein digital erworbene Produkte (vgl. Satz 1 Ziff. 3.4.2.2.) sind vom Kunden vor Besuch des Museums auszudrucken und/oder bei Besuch des Museums in digital lesbarer Form (z.B. auf dem Display eines Smartphones) vorzulegen. Ein Einlass erfolgt nur, wenn der QR-Code vollständig lesbar ist.
3.4. Bezahlung
3.4.1. Bezahlung an den Kassen
3.4.1.1. Die Bezahlung erfolgt an den Kassen der Museen des BayAM. Als Zahlungsoptionen stehen grundsätzlich die Barzahlung sowie die Bezahlung mit der EC- oder Kreditkarte der meisten gängigen Anbieter (VISA, Master Card, etc.) zur Verfügung.
3.4.1.2. Bei der Zahlung mit EC-Karte hat der Kunde Sorge für die Deckung des Kontos zu tragen. Kosten, die aufgrund von Rückbelastungen entstehen, gehen zulasten des Kunden, solange die Rückbelastung nicht durch das BayAM zu vertreten ist. Im Einzelfall ist das BayAM berechtigt, nur bestimmte Zahlungsarten in Abhängigkeit vom jeweiligen Kunden zu akzeptieren.
3.4.2. Bezahlung und Versand im Online-Shop
3.4.2.1. Beim Online-Verkauf erfolgt die Zahlung durch Vorkasse des Kunden durch eine der angebotenen Zahlweisen. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.
3.4.2.2. Der Versand der in Ziff. 2. genannten Produkte erfolgt digital per E-Mail an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse.
4. Widerruf/Stornierung
Eine Rückgabe bzw. Stornierung der an den Kassen und im Webshop gekauften Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für online erworbene Produkte der Ziff. 2.4. und Ziff. 2.5. gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern noch keine (Teil-) Leistungen hieraus in Anspruch genommen worden sind.
5. Einlass und Hausrecht
5.1. Der Kunde hat das an der Kasse oder im Online-Shop (siehe 3.3.) erworbene Ticket in gedruckter oder digitaler Form beim Betreten der Ausstellungsräume vorzuzeigen. Das Ti-cket wird am Einlass gescannt. Während des Besuchs der Ausstellungsräume hat der Kunde es mit sich zu führen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.
5.2. Das Personal des BayAM ist zu jedem Zeitpunkt befugt, auf Grund des Hausrechts nach pflichtgemäßem Ermessen von diesen AGB abweichende Anordnungen zu treffen.
5.3. Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB, die Hausordnungen, die Anordnungen des Personals des BayAM sowie die Garderobenordnungen des BayAM behalten sich das BayAM bzw. seine Bevollmächtigten das Recht vor, den Kunden aus dem jeweiligen Museum der BayAM zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch, wenn durch den Karteninhaber andere Besucher belästigt werden und/oder der Museumsbe-trieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
6. Verlust/Beschädigung und Umtausch
Das BayAM haftet nicht für Verlust, Verfall oder Beschädigung von Tickets. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz sowie keine Erstattung. Ausgenommen hiervon sind die Jahreskarten, vgl. Ziff. 2.4.3.
7. Öffentliche Führungen
7.1. Die Museen des BayAM bieten kostenlose öffentliche teilnehmerbeschränkte Führungen an.
7.2. Kostenpflichtige Gruppenführung auf Bestellung werden ebenfalls angeboten. Näheres unter
7.3. Eine Verschiebung der Termine um bis zu 30 Minuten gegenüber der angegebenen Zeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des Entgelts für die Führung. Die Zeit wird seitens des Museumsführers entsprechend nachgeholt. Bei darüberhinausgehenden Verspätungen entfällt die Führung. In diesem Fall gilt die unter Ziff. 7.4. genannte Regelung.
7.4. Das BayAM ist berechtigt, bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Ausfall des Referenten, Überschreitung der Besuchskapazität, höhere Gewalt lt. Ziffer 8.2.) die öffentliche Führung abzusagen. Bereits gekaufte Tickets für den Zugang zu den Ausstellungsräumen können nicht zurückgegeben werden (vgl. Ziff. 4), sofern nicht ebenfalls ein Grund der Ziffer 8.2. vorliegt.
8. Haftung des BayAM
8.1. Das BayAM haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des BayAM, seiner Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, wird aus-drücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2. Ist aufgrund zwingender Ursachen in der Sphäre des BayAM (konservatorische, organisatorische oder technische Gründe) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei Schließungsan-ordnungen durch Sicherheitsbehörden oder den BayAM übergeordneten Behörden, Natur-katastrophen, Pandemien, Krieg u. ä.) der Besuch eines Museums oder einer Ausstellung und damit die Nutzung von Tickets nicht möglich, ist das BayAM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung des BayAM besteht nicht.
8.3. Schließungen werden, soweit möglich, rechtzeitig im Voraus auf der Homepage des BayAM bekannt gegeben.
8.4. Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Ausstellungsteile ge-schlossen oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen.
8.5. Für Jahreskarten und Kombitickets gilt zudem, dass aus baulichen oder organisatori-schen Gründen oder aus wichtigem Grund einzelne Museen oder einzelne Abteilungen des BayAM geschlossen werden können. Mängelansprüche sind dahingehend ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Jahreskarte oder (teilweise) Erstattung des entrichteten Entgeltes besteht nicht.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Einbezug des internationalen Privatrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Ingolstadt. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Ingolstadt.
9.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
9.3. Das BayAM behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen im Übrigen davon nicht be-rührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vor-schriften.
Bayerisches Armeemuseum
Paradeplatz 4
85049 Ingolstadt
Stand: 2025
*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

